Mit Busse bis zu CHF 40'000.00 wird bestraft, wer vorsätzlich als Arbeitgeber die Dienste eines Vermittlers oder Verleihers ohne die entsprechende Bewilligung beansprucht.
Unsere Bewilligungen vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), sowie Seco-Direktion für Arbeit (SECO) können Sie als PDF abrufen.


